AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Uwe Ortlepp Immobilien Finanzierung
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Maklerverträge, die zwischen der Firma Uwe Ortlepp Immobilien Finanzierung („Makler“) und ihren Kunden geschlossen werden.
Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
2 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Miet- und Pachtverhältnissen sowie Finanzierungen.
Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Die Objektangaben basieren auf Informationen Dritter. Eine Haftung wird nicht übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
3 Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot in Anspruch nimmt, insbesondere durch Kontaktaufnahme oder Nutzung von Leistungen.
4 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch Nachweis oder Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt.
Die Provision ist fällig mit Vertragsabschluss und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
5 Höhe der Provision
Die Provision richtet sich nach Exposé oder Vereinbarung.
- Wohnraumvermietung
Es gilt das Bestellerprinzip gemäß WoVermRG.
- Gewerbevermietung / Pacht
1 Monatskaltmiete zzgl. MwSt. je Partei.
- Kauf / Verkauf
Gemäß Vereinbarung.
- Zwangsversteigerung
5,25 % des Zuschlagswertes zzgl. MwSt.
- Erbbaurecht
3 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.
6 Provisionsrechnung
Rechnung erfolgt durch Uwe Ortlepp Immobilien Finanzierung.
IBAN: DE76 8607 0407 0000 6735 7400
BIC: DEUTDE8LP37
7 Vertraulichkeit
Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Weitergabe nur mit Zustimmung.
8 Doppeltätigkeit
Tätigkeit für beide Parteien ist zulässig.
9 Mitteilungspflicht
Vertragsabschlüsse sind unverzüglich mitzuteilen.
10 Haftung
Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, Berechnungen und sonstigen Angaben stammen in der Regel von Dritten, insbesondere von Verkäufern, Vermietern, Bauträgern oder sonstigen Auskunftspersonen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben wird daher nicht übernommen.
Es obliegt dem Kunden, die erhaltenen Informationen eigenständig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Der Makler haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- bei Übernahme einer Garantie
- nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Maklers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Maklers.
11 Verzug
Es gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 288 BGB.
12 KI-Systeme
KI-Systeme können eingesetzt werden. Keine personenbezogenen Daten eingeben.
13 Streitbeilegung
Keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.
14 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers.
Der Makler ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Die vorstehende Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
15 Salvatorische Klausel
Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.